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   LG Berlin, 27.05.2015 - 595 StVK 118/15 Vollz   

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https://dejure.org/2015,48893
LG Berlin, 27.05.2015 - 595 StVK 118/15 Vollz (https://dejure.org/2015,48893)
LG Berlin, Entscheidung vom 27.05.2015 - 595 StVK 118/15 Vollz (https://dejure.org/2015,48893)
LG Berlin, Entscheidung vom 27. Mai 2015 - 595 StVK 118/15 Vollz (https://dejure.org/2015,48893)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zwangsmedikation im psychiatrischen Maßregelvollzug in Berlin, Rechtsgrundlage

  • psychiatrie-verlag.de PDF

    Zwangsbehandlung im psychiatrischen Maßregelvollzug; Rechtsgrundlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09

    Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug

    Auszug aus LG Berlin, 27.05.2015 - 595 StVK 118/15
    Sie ist jedoch, wie jeder andere Grundrechtseingriff, nur auf der Grundlage eines Gesetzes zulässig, welches die Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Eingriffs bestimmt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.03.2011, 2 BvR 882/09).

    Mit § 1906 Abs. 3 BGB hat der Gesetzgeber zwar im Nachgang zu der Rechtsprechung des BVerfG (Beschl. v. 23.03.2011, 2 BvR 882/09) und des BGH (Beschl. v. 20.06.2012, XII ZB 130/12) für das Betreuungsrecht eine gesetzliche Grundlage für ärztliche Zwangsmaßnahmen gegen den Willen des Betroffenen geschaffen.

  • KG, 29.08.2007 - 2 Ws 66/07

    Unterbringung: Zustimmung des Betreuers zu einer psychopharmakologischen

    Auszug aus LG Berlin, 27.05.2015 - 595 StVK 118/15
    Eine solche ausreichende Ermächtigungsgrundlage ist weder in § 63 StGB noch in § 136 StVollzG enthalten (vgl. KG, Beschl. v. 29.08.2007, 2 Ws 66/07 Vollz).

    Vorliegend handelt es sich bei der beabsichtigten Zwangsmedikation jedoch um keine unaufschiebbare Maßnahme; vielmehr soll diese der Therapie der Anlasserkrankung dienen, ohne dass unmittelbar zuvor eine akute Gefahrenlage entstanden war (vgl. KG, Beschl. v. 29.08.2007, 2 Ws 66/07 Vollz) oder ein Abwarten der Zwangsmedikation zu irreversiblen Nachteilen führen würde (vgl. KG, Beschl. v. 20.06.1997, 5 Ws 122/97 Vollz).

  • BGH, 20.06.2012 - XII ZB 130/12

    Keine hinreichende gesetzliche Grundlage für eine betreuungsrechtliche

    Auszug aus LG Berlin, 27.05.2015 - 595 StVK 118/15
    Mit § 1906 Abs. 3 BGB hat der Gesetzgeber zwar im Nachgang zu der Rechtsprechung des BVerfG (Beschl. v. 23.03.2011, 2 BvR 882/09) und des BGH (Beschl. v. 20.06.2012, XII ZB 130/12) für das Betreuungsrecht eine gesetzliche Grundlage für ärztliche Zwangsmaßnahmen gegen den Willen des Betroffenen geschaffen.
  • KG, 20.06.1997 - 5 Ws 122/97
    Auszug aus LG Berlin, 27.05.2015 - 595 StVK 118/15
    Vorliegend handelt es sich bei der beabsichtigten Zwangsmedikation jedoch um keine unaufschiebbare Maßnahme; vielmehr soll diese der Therapie der Anlasserkrankung dienen, ohne dass unmittelbar zuvor eine akute Gefahrenlage entstanden war (vgl. KG, Beschl. v. 29.08.2007, 2 Ws 66/07 Vollz) oder ein Abwarten der Zwangsmedikation zu irreversiblen Nachteilen führen würde (vgl. KG, Beschl. v. 20.06.1997, 5 Ws 122/97 Vollz).
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